Ziele und Projekte

Ziele

Die Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen möchte ihre regionale Innovationsfähigkeit verbessern. Dazu gehört es, bisher nicht ausgeschöpfte Innovationspotenziale zu heben sowie die Rahmenbedingungen für zukünftige Innovationen zu verbessern. Dies soll insbesondere über eine intensive Netzwerkarbeit gelingen.

Ein weiteres Ziel ist es, sich als CO2-arme Region fortzuentwickeln. Das heißt, es sollen Maßnahmen und Projekte entwickelt und umgesetzt werden, die zu einer Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen (z. B. Dekarbonisierung der Wirtschaft, Ausschöpfung von Energiesparpotenzialen, Einstieg in die Kreislaufwirtschaft).

Was muss das Projekt mitbringen?

Mit Mitteln der Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen können investive und nicht-investive kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben gefördert werden. Vorausgesetzt sie werden  aus dem Zukunftskonzept abgeleitet und entsprechen den Qualitätskriterien. Projekte können einen Zuschuss von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten aus EU-Mitteln (ESF+/ EFRE) erhalten. Das Antragsverfahren wird über die NBank abgewickelt.

Für die Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen ausgewählte Handlungsfelder aus der Förderrichtlinie:

Handlungsfeld 1: Regionale Innovationsfähigkeit (2.1.1)

Fördergegenstände:

§  Regionale Technologietransfernetzwerke

§  Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas

§  Innovative Lern- und Arbeitsorte

§  Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse

Handlungsfeld 2: CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft (2.1.2)

Fördergegenstände

§  Intelligente Energieverteilungssysteme

§  Vorhaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Wer kann Fördermittel beantragen?

Anträge können sowohl öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen als auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellen. Hierzu zählen u.a. Kommunen, Wirtschaftsförderungen. Stiftungen des öffentlichen Rechts und Kammern. Gewerbliche Unternehmen können als Partner eines Kooperationsverbundes aus Wissenschaft und Gebietskörperschaften teilnehmen.

Weitere Konditionen und Bedingungen zur Förderung sind von der NBank in der Produktinformation zusammengestellt.

Was wird gefördert?

Die Kooperationspartner*innen der Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen haben sich für die beiden Themenschwerpunkte der Zukunftsregion bilden „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen der Förderrichtlinie entschieden. Unter Beteiligung zahlreicher weiterer Akteur*innen wurden in Workshops die Leitthemen für kommende Projekte erarbeitet:

  • Gemeinsame regionale Energiestrategie
  • Regionales Konzept Flächen- und Wassermanagement
  • Regionales Innovations- und Transformationsmanagement

Grundsätzlich sind alle Projekte förderwürdig, die aus den Leitthemen des Zukunftskonzeptes abgeleitet werden und sich auf die Fördergegenstände der ausgewählten Handlungsfelder der Förderrichtlinie „Zukunftsregionen Projekte“ beziehen.

Weitere Konditionen und Bedingungen zur Förderung sind von der NBank zusammengestellt unter Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“.

Im Übrigen gelten die Förderfähigkeitsvoraussetzungen, die sich aus dem Landeshaushaltsrecht und den relevanten EU-Verordnungen ergeben.

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt unterstützt die Ziele der Leitthemen des Zukunftskonzepts für  SüdOstNiedersachsen und erfüllt die Qualitätskriterien
  • Die Maßnahmen können den Fördergegenständen innerhalb der beiden Handlungsfelder aus der Förderrichtlinie Zukunftsregionen zugeordnet werden
  • Die Gesamtkosten des Projekts betragen mindestens 100.000 EUR, bei nicht-investiven Vorhaben wie bspw. Gutachten, Studien o.ä. mind. 25.000 EUR.

Projektideen können jederzeit beim Regionalmanagement eingereicht werden. Für die notwendige Beschlussfassung in der Steuerungsgruppe muss dem Regionalmanagement der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief vor dem angegebenen Stichtag zum nächsten Sitzungstermin vorliegen.