Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren - Aufgabe und Inhalte

Schematischer Ablauf eines Raumordnungsverfahrens

Aufgabe und Inhalte

Um raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) wie Straßen, Bodenabbauten, Energieleitungen oder große Einzelhandelsvorhaben mit anderen Nutzungen verträglich zu planen, werden sie gemäß § 15 ROG und § 9ff NROG unter überörtlichen Gesichtspunkten i.d.R. in einem sogenannten Raumordnungsverfahren (ROV) auf ihre Auswirkungen hin geprüft. Prüfkriterien sind hierbei die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und die Verträglichkeit mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Vorgesehene Standort- oder Trassenalternativen werden ebenfalls in die Prüfung einbezogen. Das ROV ist ein den nachfolgenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren vorgelagertes Verfahren. Im Großraum Braunschweig ist hierfür der Regionalverband als untere Landesplanungsbehörde zuständig.

Die Prüfung von Planungen und Maßnahmen in einem Raumordnungsverfahren erfolgt unter Beteiligung der betroffenen öffentlichen Stellen und Behörden sowie der Öffentlichkeit. Auf Grundlage erforderlicher Verfahrensunterlagen werden die Planungen oder Maßnahmen auf ihre raumbedeutsamen Auswirkungen begutachtet (Raumverträglichkeitsprüfung).

Das Raumordnungsverfahren erfordert i.d.R. eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Auf Grundlage eines UVP-Berichts werden in dieser die raumbedeutsamen Umweltauswirkungen des Vorhabens geprüft (Umweltverträglichkeitsprüfung).

Bei Vorhaben, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben Natura 2000 – Gebiete beeinträchtigen können, erfolgt in Verbindung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Prüfung der Umweltauswirkungen auf Natura 2000 – Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung).

Des Weiteren ist in Raumordnungsverfahren eine der Ebene angepasste Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange integriert. Diese Prüfung ist nicht abschließend.

Auf die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit eines ROVs ist eine Ermessensentscheidung, über die der Regionalverband als zuständige Landesplanungsbehörde im Einzelfall entscheidet.

ROV sind i.d.R. kostenpflichtige Verfahren.

Durchführung und Abschluss

Das förmliche ROV dauert ca. 6 Monate und schließt mit einer landesplanerischen Feststellung ab. Mit der landesplanerischen Feststellung wird nach einem Beteiligungsverfahren, der Erörterung sowie der raumordnerischen Prüfung entschieden, ob das Vorhaben raumverträglich ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen es umgesetzt werden kann. Damit werden im ROV frühzeitig die Weichen für die weitere Realisierung des Vorhabens gestellt, denn das Ergebnis ist in den nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.

Dem ROV geht gemäß § 10 NROG eine Antragskonferenz voraus. Der Regionalverband als untere Landesplanungsbehörde erörtert mit dem Träger des Vorhabens auf der Grundlage geeigneter, vom Träger des Vorhabens vorzulegender Unterlagen Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf des Raumordnungsverfahrens entsprechend dem Planungsstand. Zu der Antragskonferenz lädt der Regionalverband nicht nur Behörden, sondern auch Verbände und betroffene Bürger ein. Unter Beteiligung der Betroffenen sollen so schon frühzeitig wichtige Hinweise und Anregungen in das Verfahren gegeben, aber auch Konflikte und Probleme aufgezeigt werden.

Vielfach werden nach der Antragskonferenz noch weitere Gespräche zwischen Betroffenen und Vorhabenträger erforderlich. Der Regionalverband tritt hier als Moderator und Mediator auf und sucht gemeinsam mit den Beteiligten nach gangbaren Lösungen. Durch diese Vorgehensweise werden für Vorhabenträger und Beteiligte tragbare Lösungen gefunden. Das ROV entlastet hierdurch die nachfolgenden Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren. Mit der Durchführung von Raumordnungsverfahren kann der Regionalverband dazu beitragen, Konflikte zu lösen und langwierige Verwaltungsverfahren und Kosten zu vermeiden.

 


Raumordnungsverfahren in Vorbereitung:


Zuletzt abgeschlossene Raumordnungsverfahren:


Archivierte Raumordnungsverfahren:


Unterlagen zum Thema

Grundlagen