1. Änderung des RROP 2008

Stand des aktuellen Verfahrens - Dezember 2023

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nicht-Zulassungsbeschwerde, die der Regionalverband Großraum Braunschweig gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom Dezember 2022 eingelegt hatte, zurückgewiesen. Beim OVG hatten die Samtgemeinde und die Gemeinde Meinersen gegen die Windenergieplanung des Regionalverbands geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte seine Entscheidung dem Regionalverband mit. Damit erhält das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg Rechtskraft. Das OVG hatte einen formellen Fehler (falsche Form des Beschlusses) und einen materiellen Fehler (Abwägung von Belangen) beanstandet.

Um diese Fehler zu beheben, führt der Regionalverband aktuell ein ergänzendes Verfahren zur Heilung des Plans durch.


Stand des Verfahrens - Dezember 2022

Windenergie-Planung des Regionalverbandes wird beanstandet

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am 14. Dezember 2022 der Normenkontrollklage der Samtgemeinde und der Gemeinde Meinersen stattgegeben.

Die Antragstellerinnen hatten gegen die Windenergie-Planung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig geklagt. Vor allem aufgrund eines formalen Fehlers im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren ist der Klage stattgegeben worden. 

Auf bereits entstandene Anlagen oder solche, die genehmigt wurden, hat das Urteil keine Auswirkung. Ihr Bestand ist gesichert.

Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen.

Siehe dazu PI zum OVG-Urteil.


Stand des Verfahrens - Mai 2020

1. Änderung durch Bekanntmachung am 02.05.2020 in Kraft getreten


1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“

Mit der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig ändert der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung sein Regionales Raumordnungsprogramm 2008 in Abschnitt IV Ziffer 3.4.1 bzgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig hat in ihrer Sitzung am 14. März 2019 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ (1. Änderung des RROP 2008) als Satzung beschlossen.

Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt.

Mit öffentlicher Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung vom 2. Mai 2020 ist die 1. Änderung des RROP 2008 in Kraft getreten.

Gegenstand der 1. Änderung des RROP 2008 ist die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit der Wirkung von Eignungsgebieten nach § 7 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz. Dies bedeutet, dass raumbedeutsame Windenergieanlagen in den festgelegten Vorranggebieten Windenergienutzung zulässig sind. Außerhalb der Vorranggebiete Windenergienutzung, im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, sind raumbedeutsame Windenergieanlagen unzulässig. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig. Durch die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung wird ein Rahmen geschaffen, die Windenergienutzung an geeigneten Standorten im Großraum Braunschweig zu konzentrieren (Bündelungsprinzip).

In der 1. Änderung des RROP 2008 werden 49 Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten Windenergienutzung kommen 15 Flächen neu hinzu. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 17 Gebiete werden erweitert, drei verkleinert. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen wird die Gesamtfläche auf 6.770 ha etwas mehr als verdoppelt. Der Regionalverband hat damit im Ergebnis substanziell Raum für die Windenergienutzung im Verbandsgebiet geschaffen.

Die Vorranggebiete Windenergienutzung umfassen 1,3 % des Verbandsgebietes. Damit erfüllt der Regionalverband Großraum Braunschweig aktuelle energiepolitische Zielsetzungen des Landes Niedersachsen für 2030 bereits deutlich früher.



Übersicht der Unterlagen

Die Satzung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig umfasst die beschreibende Darstellung und die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 50.000. Der Satzungsteil wird ergänzt durch:

  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung über die Ergebnisse der Umweltprüfung und der Beteiligung, die alternativen Planungsmöglichkeiten und die vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen
  • Methodenband

    • Anlage 1 zum Methodenband: Alternativenvergleich
    • Anlage 2 zum Methodenband: Gebietsblätter

Die oben fett markierten Bestandteile haben wir zu einer Broschüre zusammengefasst (mit Kartenausschnitten der zeichnerischen Darstellung in DIN-A4)

Weitere Verfahrensunterlagen sind:

  • Gutachten
  • Übersichtskarte „Vorranggebiete Windenergienutzung“
  • Protokoll Erörterungstermin
  • Abwägungsunterlage

Alle Unterlagen finden Sie im Folgenden mit weiteren Erläuterungen zum Herunterladen.

Die Unterlagen können auch beim Regionalverband eingesehen werden. Die Einsicht ist während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung im Dienstgebäude des Regionalverbandes Großraum Braunschweig, Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig möglich. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung (Tel 05 31-24 26 2-0)

Hinweise zu den Unterlagen

Beachten Sie bitte dass die PDF-Dateien wegen der enthaltenen Karten z.T. ein sehr hohes Datenvolumen haben. Es kann darum zu langen Ladezeiten kommen. Verwenden Sie wenn möglich WLAN oder ein stationäres Netzwerk.Speichern Sie bitte außerdem alle Dokumente die Sie betrachten möchten, lokal auf Ihrem Rechner ab und nutzen Sie Acrobat-Reader oder ein vergleichbares Programm zur Anzeige. Die PDF-Vorschau der aktuellen Browser arbeitet nicht fehlerfrei bei umfangreichen Dokumenten.


Übersichtskarte und Daten

DIN A0 Übersichtskarte der Vorranggebiete Windenergienutzung

Festgelegte Vorranggebiete für Windenergienutzung im ESRI-Shapefile-Format
Koordinatensystem: ETRS_1989_UTM_Zone_32N
Bitte beachten: der Planungsmaßstab des RROP ist 1 : 50.000; die Daten sind NICHT parzellenscharf!

Die Daten werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 bereitgestellt. Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen: Regionalverband Großraum Braunschweig <Jahr des Datenbezugs> (Lizenz: CC BY 4.0) 


Zeichnerische Darstellung (Gesamtdarstellung)

Legende und 5 Kartenblätter der zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Format DIN-A0)


Satzung, beschreibende und zeichnerische Darstellung, Begründung, zusammenfassende Erklärung

Das Dokument enthält neben der beschreibenden Darstellung, der Begründung und der Satzung Kartenausschnitte des RROP mit den festgelegten Vorranggebieten für Windenergienutzung und zugehörige Erläuterungskarten. Außerdem enthalten ist die Zusammenfassende Erklärung.

Die Satzung nennt als Anlagen die RROP-Bestandteile beschreibende und zeichnerische Darstellung und ist zentraler Beschlussgegenstand. Die beschreibende Darstellung enthält die Neufassung der Ziele bezüglich der Windenergienutzung. Die zeichnerische Darstellung liegt auf Grundlage der Legende des RROP im Maßstab 1: 50.000 vor. 


Methodenband

Ausführliche Beschreibung zum methodischen Vorgehen im Rahmen der Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung

Anlage 1 zum Methodenband: Alternativenvergleich

Vorranggebiete Windenergienutzung sollen einen Mindestabstand zueinander einhalten. Liegen mehrere Potenzialflächen innerhalb dieses Mindestabstandes wird im Alternativenvergleich geprüft, welches Potenzial sich besser zur Ausweisung eines Vorranggebietes eignet.

Anlage 2 zum Methodenband: Gebietsblätter

Die im Rahmen der Entwurfserarbeitung nach Abzug harter und weicher Tabuzonen ermittelten Potenzialflächen werden in den Gebietsblättern mit weiteren öffentlichen Belangen abgewogen. Ihre Eignung bzw. Nicht-Eignung als Vorranggebiet Windenergienutzung ist in den Gebietsblättern dokumentiert.

Die Gebietsblätter sind nach Landkreisen zusammengefasst. Für die kreisfreien Städte gibt es einen Band. Kreisgrenzübergreifende Gebiete werden nur in einem Sammelband bzw. einer Datensammlung dargestellt. Die Zuordnung ergibt sich aus dem Namen des Gebietsblattes.

In Zuge des Verfahrens sind einige Potenzialflächen und damit die zugehörigen Gebietsblätter entfallen. Diese sind ebenfalls in einem Band zusammengefasst.


Umweltbericht

Prüfung der umweltrelevanten Auswirkungen der 1. Änderung des RROP2008


Weitere Verfahrensunterlagen


Gutachten

Im Verlaufe des Verfahrens wurden mehrere Gutachten erstellt, die bei den Offenlagen veröffentlicht wurden:

  • Gutachten Landschaftsbild: „Landschaftsbild und Windenergieanlagen. Planungshinweise für die Festlegung von Vorrang- bzw. Eignungsgebieten Windenergienutzung im ZGB“ inkl. Karte
  • Gutachten Avifauna 1: „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans und
    weiterer Vogelarten auf ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des ZGB“ (ohne Karte)
  • Gutachten Avifauna 2: „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans auf
    ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“ Ergänzende Kartierung 2014 – (ohne Karte)
  • Gutachten Avifauna 3: „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans auf
    ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig“ Ergänzende Kartierung 2018 – (ohne Karte)
  • Gutachten Windhöffigkeit: „Bericht zur Ermittlung des Windpotenzials für ausgewählte
    Gebiete des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) in 150 m über Grund" incl. Karte

Abwägungsunterlage und Ergebnisprotokolle der Erörterungstermine vom 12. und 13. Februar 2018

Abwägungsunterlage

Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Datenbank erfasst und in Einzelbelange zerlegt. Befasst sich eine Stellungnahme beispielsweise mit Schattenwurf und Siedlungsabstand, wurde diese Stellungnahme in zwei Belange geteilt.

Jeder Belang wurde abgewogen und mit einem Abwägungsergebnis kommentiert. Konnten Belange gleichen Wortlauts bzw. sinngemäß gleichen Wortlauts aus verschiedenen Stellungnahmen identifiziert werden, wurde die Abwägung nur einmal vorgenommen. Alle gleichlautenden Belange enthalten einen Verweis auf den abgewogenen Belang.

Auf Grund der Verweise enthält die aus der Datenbank abgeleitete Abwägungsunterlage über 7.500 Seiten und konnte nicht geteilt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Um fehlerfrei mit dem Dokument zu arbeiten, speichern Sie die PDF-Datei bitte auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie sie öffnen. Hinweise zur Suche nach Ihrer Stellungnahme und dem Abwägungsergebnis finden Sie auf den ersten Seiten.

Träger öffentlicher Belange, die mit dem Hinweisschreiben vom 11.02.2019 auf diese Unterlage eine Beteiligtennummer zugesandt bekommen haben, aber keine Stellungnahme in diesem Verfahren abgegeben haben, sind in der Abwägungsunterlage nicht aufgelistet. Ihnen dient das Anschreiben als Hinweis, dass das Verfahren in die finale Phase tritt.


Ergebnisprotokolle der Erörterungstermine

Im Rahmen der Erörterungstermine wurden die in der 1. und 2. Offenlage zum RROP-Entwurf vorgetragenen wesentlichen Belange (grau unterlegte Belange in der Abwägungsunterlage) mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Die Protokolle der Erörterungstermine enthalten die Ergebnisse dieser Diskussion. Weiterhin ist bei den erörterten Belangen ein Abwägungsvorschlag nebst Begründung (analog zur Abwägungsunterlage) aufgeführt.

Die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen zur 3. Offenlage des RROP-Entwurfs ergab keine Änderungen in der Gebietskulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung und auch keine Änderungen in den Grundzügen der Planung, so dass auf einen weiteren Erörterungstermin verzichtet werden konnte.