RROP Wind

Regionalplanung und Windenergienutzung

Der Regionalverband legt im regionalen Raumordnungsprogramm Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung fest und steuert so die Verteilung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen im Verbandsgebiet. Wie und welche Anlagen in dem jeweiligen Gebiet aufgestellt werden unterliegt dem jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.

Windkraftanlagen gehören zu den sogenannten privilegierten Bauvorhaben im Aussenbereich. Sie können also - sofern die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingehalten werden - an jeder beliebigen Stelle errichtet werden. Um die damit verbundene "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern, kann das Instrument der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung von der Regionalplanung angewendet werden. Damit dürfen raumbedeutsame Windkraftanlagen nur noch innerhalb dieser Gebiete errichtet werden.


Zum Thema "Windenergie" verfolgt der Regionalverband zur Zeit zwei Handlungsstränge

1. Änderung des RROP2008, Weiterentwicklung Windenergie - Nicht-Zulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nicht-Zulassungsbeschwerde, die der Regionalverband Großraum Braunschweig gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom Dezember 2022 eingelegt hatte, zurückgewiesen. Beim OVG hatten die Samtgemeinde und die Gemeinde Meinersen gegen die Windenergieplanung des Regionalverbands geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte seine Entscheidung dem Regionalverband mit. Damit erhält das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg Rechtskraft. Das OVG hatte einen formellen Fehler (falsche Form des Beschlusses) und einen materiellen Fehler (Abwägung von Belangen) beanstandet.

Um diese Fehler zu beheben, führt der Regionalverband aktuell ein ergänzendes Verfahren zur Heilung des Plans durch

Anpassung des Regionalplanes an neue Flächenziele für Windenergie

Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgende neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Geplant ist nach dem ersten Entwurf des Landes, die Flächen für die Windenergie auf 3,18 % der Fläche des Gebietes des Regionalverbandes wesentlich zu vergrößern.

Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein. Ziel des Regionalverbandes ist es, bis Ende 2032 die geforderten 3,18 % der Gebietsfläche für Windenergie auszuweisen.  

Bis Ende 2026 soll ein neuer Regionalplan für die Windenergie aufgestellt sein. Windenergieanlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebaut sein.

Der Regionalverband hat parallel zur Heilung der 1. Änderung des RROP 2008 mit der Neuplanung begonnen. Die bestehenden Kriterien, nach denen Vorranggebiete Windenergie in der 1. Änderung des RROP 2008 festgelegt wurden, reichen für die neuen Flächenziele nicht mehr aus. Benötigt werden mehr als das doppelte der aktuellen Flächen, um das Flächenziel von 3,18 % zu erreichen.  

Die Parameter, die bei der Neuplanung eine besonders wichtige Rolle spielen sind:

  • Mindestabstand zu Siedlungen
  • Windenergie im Wald
  • Mindestabstände der Vorranggebiete untereinander

Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei der Neuplanung das sogenannte „rotor-out-Prinzip" zum Tragen kommen soll.  Das bedeutet, nicht mehr die gesamten Ausmaße eines Windrades (inklusiv der Rotorblätter) muss innerhalb des Vorranggebietes liegen – wie es bei der bisherigen Planung der Fall ist. Für die Neuplanung heißt das, dass sich nur noch der Turmfuß innerhalb der ausgewiesen Flächen befinden muss.


Daten zu Windkraftanlagen

Aufstellorte und Daten zu bestehenden Windkraftanlagen im Verbandsgebiet finden Sie in unserem Energieportal

Die Daten sind aus verschiedenen Quellen zusammengetragen worden. Sie können jedoch lückenhaft sein weil der Regionalverband nicht über die Aufstellung bzw den Betrieb von Windkraftanlagen informiert wird.