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Sitzungsinformationssystem |
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Welche Gremien gibt es? Das höchste Gremium des Zweckverbandes Großraum Braunschweig ist die Verbandsversammlung. Sie besteht aus 59 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern aus allen Teilen des Verbandsgebietes, die von den Räten der kreisfreien Städte bzw. den Kreistagen der Landkreise entsandt werden. Die Verbandsversammlung trifft alle Entscheidungen, die für den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Ein weiteres Beschlussorgan ist der Verbandsausschuss. Der Verbandsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, 12 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung und den Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsglieder. Er bereitet zum einen die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und fasst zum anderen eigenständig Beschlüsse, soweit die Verbandsversammlung hierfür nicht zuständig ist. Zur fachlichen Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses gibt es die Fachausschüssen für Regionalplanung und für Regionalverkehr. Welche Gremien tagen öffentlich? Die Fachausschüsse und die Verbandsversammlung tagen grundsätzlich öffentlich. An die öffentliche Sitzung kann sich aber ein nichtöffentlicher Teil anschließen, wenn über Gegenstände zu beraten ist, bei denen schützenswerte Interessen Dritter berührt sein können, z. B. bei einer Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro. Nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften tagt der Verbandsausschuss immer nichtöffentlich. Darum sind die Sitzungstermine des Verbandsausschusses nicht in der Sitzungsübersicht enthalten und die Sitzungsprotokolle werden nicht veröffentlicht. In welchen Gremien wird eine Vorlage beraten? In der Regel wird eine Verwaltungsvorlage zuerst im thematisch zuständigen Fachausschuss behandelt. Der Fachausschuss kann, wenn die Verwaltung einen Beschlussvorschlag unterbereitet hat, eine Beschlussempfehlung aussprechen. Anschließend wird die Vorlage im Verbandsausschuss beraten. Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses kann dabei berücksichtigt werden. Vorlagen, deren Gegenstand von besonderer Bedeutung ist, werden nach Vorbereitung im Verbandsausschuss abschließend in der Verbandsversammlung behandelt und beschlossen. Über alle übrigen Angelegenheiten beschließt der Verbandsauschuss ohne weitere Behandlung in der Verbandsversammlung. Wo finde ich Informationen über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse? Die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse sind dem Sitzungsprotokoll zu entnehmen. Wann werden die Sitzungsprotokolle in das Sitzungsinformationssystem eingestellt? Ein Sitzungsprotokoll wird veröffentlicht, sobald die Genehmigung durch den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums vorliegt. Die Genehmigung durch das Gremium steht dann in der Regel noch aus, da diese erst in der nächsten Sitzung des Gremiums erfolgt. Vor diesem Termin veröffentlichte Sitzungsprotokolle sind daher als vorläufig zu betrachten. Wann werden die Vorlagen in das Sitzungsinformationssystem eingestellt? Die Vorlagen werden ca. eine Woche vor der Gremiensitzung, in der die Vorlage erstmals behandelt werden soll, in das Sitzungsinformationssystem eingestellt. Es wird unterschieden zwischen Informationsvorlagen und Beschlussvorlagen. Informationsvorlagen beinhalten regelmäßig Sachverhalts- oder Sachstandsdarstellungen. Nur bei Beschlussvorlagen wird ein Beschluss gefasst. Eine Beschlussvorlage besteht immer aus einem Beschlussvorschlag und einem erläuternden Teil "Sachverhalt und Begründung". Was ist eine Ergänzungsvorlage? Eine Ergänzungsvorlage wird immer dann erstellt, wenn sich nach der Bekanntgabe der Vorlage an die Mitglieder der Verbandsversammlung bzw. während des Ablaufs der Beratungsfolge noch neue Entwicklungen ergeben, die eine Ergänzung oder Änderung der Vorlage erforderlich machen. Ergänzungsvorlagen tragen die laufende Nummer der ursprünglichen Vorlage (z. B. Nr.: 2009/58), ergänzt um die Kennung "E" und die laufende Nummer der Ergänzung (z. B. Nr.: 2009/58 E-1). Es kann vorkommen, dass eine Vorlage während der Beratungsfolge mehrmals ergänzt wird. Gegenstand der Beratung ist dann immer nur der Beschlussvorschlag auf der letzten Ergänzungsvorlage. Wo finde ich den Beschlusstext? In einer Beschlussvorlage steht der zu treffende Beschluss auf der ersten Seite. Dieser Beschlussvorschlag der Verwaltung kann von dem beschließenden Gremien noch verändert werden. Falls dies der Fall ist, ist im Sitzungsinformationssystem ein Link auf den abweichenden Beschlusstext angegeben.
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