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Leitbilder
der Regionalentwicklung
Dem RROP liegen folgende von den Verbandsgremien verabschiedete
Leitbilder zugrunde:
- Das siedlungsstrukturelle Leitbild der dezentralen Konzentration
- Das wirtschaftsstrukturelle Leitbild der Wissenschafts-
und Technologieregion
- Das verkehrsstrukturelle Leitbild der umweltgerechten Mobilitätsbewältigung
- Das Leitbild zur integrierten Siedlungs- und Landschaftsentwicklung
- Das kooperative Leitbild der regionalen Verantwortungsgemeinschaften
Ansprechpartner: u.kegel@zgb.de
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STADT+UM+LAND 2030 Die
Zukunft gestalten
Die Zukunft der Region Braunschweig gestalten bedeutet, sich
mit aktuellen und prognostizierten Entwicklungen sowie Szenarien
auseinander zu setzen und zu prüfen, in wiefern die erwarteten
Entwicklungen als für die Region vermeintlich positiv oder
negativ eingeschätzt, gewünscht oder abgelehnt werden.
Das Forschungsvorhaben basiert auf allgemeinen, vor allem aber
auf regionalspezifischen, individuellen Gegebenheiten und Entwicklungen.
Im Mittelpunkt steht dabei die zentrale Thematik eines erheblichen
und gleichzeitig heterogen ausgeprägten Bevölkerungsrückganges.
Ansprechpartner: s.thom@zgb.de
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Freiraumkonzept für
den Großraum Braunschweig
Der Zweckverband Großraum Braunschweig hat unter intensiver
Beteiligung der Städte und Gemeinden und anderer Träger
öffentlicher Belange das regionale Freiraumsicherungs-
und Entwicklungskonzept (FREK) erarbeitet. Das FREK unterstützt
die gemeinsamen Bemühungen zum Erhalt funktionsfähiger
und attraktiver Landschaften. Es stärkt dadurch die "weichen"
Standortfaktoren und unterstreicht damit die Wohn- und Lebensqualitäten
in der Region Braunschweig.
Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
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Rohstoffsicherung
Aufgrund veränderter Darstellungen der Rohstoffsicherungskarten
des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie sind
im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms
auch die Festlegungen für Rohstoffgewinnung überarbeitet
worden. Die Festlegungen aus dem LROP 2002 und dem RROP 1995
bilden die Grundlage für die langfristige Sicherung der
Rohstoffgewinnung im Großraum Braunschweig. Mit Hilfe
eines speziellen Kriterienkatalogs
wurden die aktuellen Flächen aus der Rohstoffsicherungskarte
(Stand: 12/2005) einer regionalplanerischen Abwägung unterzogen
und neu festgelegt.
Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
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Standortkonzeption zur Festlegung von "Vorrang- und
Eignungsgebieten für Windenergienutzung"
Die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung
erfolgt auf der Grundlage von drei unterschiedlichen, aufeinander
aufbauenden Planungsschritten:
1. Bestimmung der Ausschlussflächen
2. Ermittlung der Standorteignung
3. Festlegung der Standorte für die Windenergienutzung
Im Rahmen des gesamträumlichen Planungskonzeptes sind im
Großraum Braunschweig 34 Vorrang- bzw. Eignungsgebiete
für Windenergienutzung festgelegt worden. Die Standortkonzeption
erfolgte bereits in der 4. Änderung des RROP 1995 wobei
die flächenbezogenen Festlegungen im Rahmen der Neuaufstellung
des RROP einer erneuten Standortprüfung unterzogen worden
sind. Mit der Standortkonzeption wird einerseits die Bündelung
der Windenergienutzung auf besonders geeignete Standorte und
die Freihaltung des übrigen Planungsraumes von Windenergieanlagen
verfolgt.
Ansprechpartner: s.thom@zgb.de
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Vorbeugender
Hochwasserschutz
Mittels ingenieurtechnischer Untersuchungen wurde im Rahmen
eines Modellprojektes mit MU, NLWKN und der Regierungsvertretung
Braunschweig der Hochwasserabfluss für ein hundertjährliches
Hochwasserereignis HQ100 ermittelt. Die ermittelte Kulisse ist
mit den Unteren Wasserbehörden fachlich abgestimmt worden
und dient als Grundlage für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Hochwasserschutz. Mit der raumordnerischen Festlegung wird die
Rückgewinnung oder Sicherung von Retentionsräumen
gesamträumlich unterstützt.
Ansprechpartner: l.brinker@zgb.de
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Klimagutachten für den
Großraum Braunschweig
Regionale Freiräume wie Äcker, Wiesen und Flussauen
erfüllen vielfältige klimatische Funktionen. Als Luftleitbahnen
oder Entstehungsgebiete für Kaltluft sind sie wichtige
Bausteine zum Erhalt der Lebens- und Wohnqualität in der
Region Braunschweig. Daher ist eine der Aufgaben der Regionalplanung,
diese klimatisch wichtigen Bereiche frühzeitig zu sichern
und zu entwickeln.
Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
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Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan 2003 - 2007 konkretisiert die Ziele und
Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung des regionalen
ÖPNV. Das Angebot im Regionalen Netz bildet das Rückgrat
für die ÖPNV-Achsen in der Region. Die RegioStadtBahn
(RSB) ist elementarer Bestandteil für eine wirtschaftliche
und ökologische ÖPNV-Bedienung. Die raumbedeutsamen
Faktoren der RSB beeinflussen die weitere Siedlungsentwicklung.
Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit
dem Zielhorizont 2008-2012.
Ansprechpartner: s.wolff@zgb.de
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Regionale
Radverkehrskonzeption
Für die Region hat der Zweckverband die Bestandsaufnahme
aller überörtlichen und regional bedeutsamen Radwegeverbindungen
erstellt, auf deren Basis eine Regionale Radwegekonzeption entwickelt
werden kann.
Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
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Regionales Einzelhandelsentwicklungskonzept
Zur Verbesserung der Grundlagen für regionalbedeutsame
Standortentscheidungen von Einzelhandelsprojekten sollen regional
abgestimmte Konzepte erstellt werden, so das Landesraumordnungsprogramm
Niedersachsen. Die Verbandsversammlung hat mit ihrem Beschluss
vom 19.12.2002 diese Empfehlung aufgegriffen. Beginnend
mit der Bestandsaufnahme zielt das Projekt auf eine Potentialanalyse
und eine Handlungsempfehlung für alle Städte und Gemeinden
im Großraum Braunschweig.
Ansprechpartner: u.kegel@zgb.de
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Rechtsgrundlage
für die Neuaufstellung des RROP 2008
Gemäß § 1 NROG soll die Raumordnung die nachhaltige
Entwicklung des Landes und seiner Teile unter Beachtung der naturräumlichen
und sonstigen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der
Anforderungen zur Sicherung des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung
der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der sozialen, kulturellen
und wirtschaftlichen Erfordernisse in einer Weise fördern,
die der Gesamtheit und dem Einzelnen am besten dient.
Nach § 3 NROG i.V.m. § 8 NROG sind die Grundsätze
und die Ziele der Raumordnung für die angestrebte räumliche
und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes auf Grundlage
des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) im Regionalen Raumordnungsprogramm
in der Beschreibenden und Zeichnerischen Darstellung festzulegen.
Eine Begründung ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm gemäß
§ 3 Abs. 5 NROG beizufügen. Nach § 7 Abs. 5 ROG
ist bei der Neuaufstellung des RROP eine Umweltprüfung im
Sinne der SUP-Richtlinie durchzuführen.
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