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Fachliche Grundlagen für die Neuaufstellung des RROP 2008

Als fachliche Grundlagen für die Neuaufstellung des RROP 2008 wurden zu unterschiedlichen Sachthemen regionale Konzepte und Planungen erarbeitet, die in umfassenden Beteiligungsprozessen diskutiert und abgestimmt worden sind.

Leitbilder der Regionalentwicklung
Dem RROP liegen folgende von den Verbandsgremien verabschiedete Leitbilder zugrunde:
  • Das siedlungsstrukturelle Leitbild der dezentralen Konzentration
  • Das wirtschaftsstrukturelle Leitbild der Wissenschafts- und Technologieregion
  • Das verkehrsstrukturelle Leitbild der umweltgerechten Mobilitätsbewältigung
  • Das Leitbild zur integrierten Siedlungs- und Landschaftsentwicklung
  • Das kooperative Leitbild der regionalen Verantwortungsgemeinschaften

Ansprechpartner: u.kegel@zgb.de
 

 

STADT+UM+LAND 2030 – Die Zukunft gestalten
Die Zukunft der Region Braunschweig gestalten bedeutet, sich mit aktuellen und prognostizierten Entwicklungen sowie Szenarien auseinander zu setzen und zu prüfen, in wiefern die erwarteten Entwicklungen als für die Region vermeintlich positiv oder negativ eingeschätzt, gewünscht oder abgelehnt werden.
Das Forschungsvorhaben basiert auf allgemeinen, vor allem aber auf regionalspezifischen, individuellen Gegebenheiten und Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht dabei die zentrale Thematik eines erheblichen und gleichzeitig heterogen ausgeprägten Bevölkerungsrückganges.

Ansprechpartner: s.thom@zgb.de
 

 

Freiraumkonzept für den Großraum Braunschweig
Der Zweckverband Großraum Braunschweig hat unter intensiver Beteiligung der Städte und Gemeinden und anderer Träger öffentlicher Belange das regionale Freiraumsicherungs- und Entwicklungskonzept (FREK) erarbeitet. Das FREK unterstützt die gemeinsamen Bemühungen zum Erhalt funktionsfähiger und attraktiver Landschaften. Es stärkt dadurch die "weichen" Standortfaktoren und unterstreicht damit die Wohn- und Lebensqualitäten in der Region Braunschweig.

Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
 

 

Rohstoffsicherung
Aufgrund veränderter Darstellungen der Rohstoffsicherungskarten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie sind im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms auch die Festlegungen für Rohstoffgewinnung überarbeitet worden. Die Festlegungen aus dem LROP 2002 und dem RROP 1995 bilden die Grundlage für die langfristige Sicherung der Rohstoffgewinnung im Großraum Braunschweig. Mit Hilfe eines speziellen Kriterienkatalogs wurden die aktuellen Flächen aus der Rohstoffsicherungskarte (Stand: 12/2005) einer regionalplanerischen Abwägung unterzogen und neu festgelegt.

Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
 

 
 

Standortkonzeption zur Festlegung von "Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung"
Die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung erfolgt auf der Grundlage von drei unterschiedlichen, aufeinander aufbauenden Planungsschritten:
1. Bestimmung der Ausschlussflächen
2. Ermittlung der Standorteignung
3. Festlegung der Standorte für die Windenergienutzung
Im Rahmen des gesamträumlichen Planungskonzeptes sind im Großraum Braunschweig 34 Vorrang- bzw. Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt worden. Die Standortkonzeption erfolgte bereits in der 4. Änderung des RROP 1995 wobei die flächenbezogenen Festlegungen im Rahmen der Neuaufstellung des RROP einer erneuten Standortprüfung unterzogen worden sind. Mit der Standortkonzeption wird einerseits die Bündelung der Windenergienutzung auf besonders geeignete Standorte und die Freihaltung des übrigen Planungsraumes von Windenergieanlagen verfolgt.

Ansprechpartner: s.thom@zgb.de
 

 

Vorbeugender Hochwasserschutz
Mittels ingenieurtechnischer Untersuchungen wurde im Rahmen eines Modellprojektes mit MU, NLWKN und der Regierungsvertretung Braunschweig der Hochwasserabfluss für ein hundertjährliches Hochwasserereignis HQ100 ermittelt. Die ermittelte Kulisse ist mit den Unteren Wasserbehörden fachlich abgestimmt worden und dient als Grundlage für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz. Mit der raumordnerischen Festlegung wird die Rückgewinnung oder Sicherung von Retentionsräumen gesamträumlich unterstützt.

Ansprechpartner: l.brinker@zgb.de
 

 
 

Klimagutachten für den Großraum Braunschweig
Regionale Freiräume wie Äcker, Wiesen und Flussauen erfüllen vielfältige klimatische Funktionen. Als Luftleitbahnen oder Entstehungsgebiete für Kaltluft sind sie wichtige Bausteine zum Erhalt der Lebens- und Wohnqualität in der Region Braunschweig. Daher ist eine der Aufgaben der Regionalplanung, diese klimatisch wichtigen Bereiche frühzeitig zu sichern und zu entwickeln.

Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
 

 

Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan 2003 - 2007 konkretisiert die Ziele und Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung des regionalen ÖPNV. Das Angebot im Regionalen Netz bildet das Rückgrat für die ÖPNV-Achsen in der Region. Die RegioStadtBahn (RSB) ist elementarer Bestandteil für eine wirtschaftliche und ökologische ÖPNV-Bedienung. Die raumbedeutsamen Faktoren der RSB beeinflussen die weitere Siedlungsentwicklung. Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit dem Zielhorizont 2008-2012.

Ansprechpartner: s.wolff@zgb.de
 

 

Regionale Radverkehrskonzeption
Für die Region hat der Zweckverband die Bestandsaufnahme aller überörtlichen und regional bedeutsamen Radwegeverbindungen erstellt, auf deren Basis eine Regionale Radwegekonzeption entwickelt werden kann.

Ansprechpartner: a.menzel@zgb.de
 

 

Regionales Einzelhandelsentwicklungskonzept
Zur Verbesserung der Grundlagen für regionalbedeutsame Standortentscheidungen von Einzelhandelsprojekten sollen regional abgestimmte Konzepte erstellt werden, so das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen. Die Verbandsversammlung hat mit ihrem Beschluss vom 19.12.2002 diese Empfehlung aufgegriffen. Beginnend mit der Bestandsaufnahme zielt das Projekt auf eine Potentialanalyse und eine Handlungsempfehlung für alle Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig.

Ansprechpartner: u.kegel@zgb.de
 

 
Rechtsgrundlage für die Neuaufstellung des RROP 2008
Gemäß § 1 NROG soll die Raumordnung die nachhaltige Entwicklung des Landes und seiner Teile unter Beachtung der naturräumlichen und sonstigen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Sicherung des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Erfordernisse in einer Weise fördern, die der Gesamtheit und dem Einzelnen am besten dient.
Nach § 3 NROG i.V.m. § 8 NROG sind die Grundsätze und die Ziele der Raumordnung für die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes auf Grundlage des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) im Regionalen Raumordnungsprogramm in der Beschreibenden und Zeichnerischen Darstellung festzulegen. Eine Begründung ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm gemäß § 3 Abs. 5 NROG beizufügen. Nach § 7 Abs. 5 ROG ist bei der Neuaufstellung des RROP eine Umweltprüfung im Sinne der SUP-Richtlinie durchzuführen.