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Aufgabe der Regionalplanung ist es, übergeordnete,
überörtliche und zusammenfassende Pläne oder Programme
aufzustellen und fortzuschreiben, sowie alle raumbedeutsamen Planungen
aufeinander abzustimmen. Dabei handelt es sich um die Gesamtheit der
auf das Verbandsgebiet bezogenen Planung entsprechend den ökologischen,
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen infrastrukturellen
Erfordernissen.
Dies gilt z.B. gleichermaßen für das Regionale Raumordnungsprogramm
wie für andere gemeindeübergreifende Vorhaben wie regionale
Verkehrsprojekte, Freiraumschutz und Entwicklung oder Standortkonzepte
für eine regional verträgliche Windenergienutzung. Im Interesse
einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadt- und Regionalentwicklung
werden die unterschiedlichen öffentlichen Ansprüche an den
Raum durch die Regionalplanung abgewogen und in nachfolgende Planverfahren
als Rahmensetzung eingebracht. Hier ist insbesondere die gemeindliche
Bauleitplanung (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) berührt.
Regionalplanung
und RROP - Fragen und Antworten
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