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**: Erläuterungen zum bisherigen Verfahrensablauf
Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.09.2011
hat der Zweckverband Großraum Braunschweig gemäß
§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9
Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung
und Landesplanung (NROG) das Verfahren zur 1. Änderung
des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für
den Großraum Braunschweig "Weiterentwicklung
der Windenergienutzung" mit der öffentlichen
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten am
01.11.2011 eingeleitet. Bereits mit Beschluss der
Verbandsversammlung vom 28.08.2010 wurde die Verbandsverwaltung
mit der Durchführung einer Potentialflächenanalyse
Windenergienutzung beauftragt.
Wir möchten hiermit in der derzeit laufenden
Anfangsphase des Verfahrens - nachdem den letzten
Monaten bereits mit vielen Kommunen intensive Informations-
und Abstimmungsgespräche durchgeführt wurden
- umfassend über den aktuellen Sach- und Verfahrensstand
informieren.
Aktueller Sach- und Verfahrensstand
Die "Weiterentwicklung der Windenergienutzung"
im Verbandsgebiet soll - wie bisher - von der Maßgabe
geleitet sein, mit Augenmaß, möglichst
sozial- und umweltverträglich zu verfahren und
dem Gebot höchstmöglicher Transparenz zu
folgen. Ziel ist es dabei, dass der u. a. aufgrund
des Atomausstiegs und der für den Schutz des
Klimas erforderliche Umbau der Energieversorgung in
der Region durch ein hohes Maß an Akzeptanz
in der Bevölkerung getragen wird.
Die Verbandsverwaltung hat deshalb bereits im Vorfeld
und seit Einleitung des Verfahrens in einer Vielzahl
von Gesprächen mit Kommunen, Räten, Ausschüssen,
Verbänden, sonstigen Institutionen und auf Bürgerversammlungen
über das Thema an sich, über das eingeleitete
RROP-Änderungsverfahren, über die Methodik
zur Ermittlung der "Potenzialflächenkulisse
Windenergie" und die Beteiligungsmöglichkeiten
informiert. In den nun anstehenden Verfahrensschritten
soll diese offensive Informationspolitik mit entsprechender
Intensität und Offenheit fortgeführt werden.
Energie- und Klimaschutzkonzept für den Großraum
Braunschweig
Das Verfahren zur 1. Änd. des RROP "Weiterentwicklung
der Windenergienutzung" ist eingebettet in das
derzeit ebenfalls in Erarbeitung befindliche ganzheitlich
konzipierte "Regionale Energie- und Klimaschutzkonzept
für den Großraum Braunschweig" (REnCO2).
Im REnCO2 wird u.a. ermittelt, welchen Beitrag die
einzelnen erneuerbaren Energien (v.a. Windenergie,
Solarenergie, Wasserkraft, Geothermie, Bioenergie)
beim Umbau der Energieversorgung leisten können
und müssen, um auf dem angestrebten Weg zu einer
100%-Erneuerbare- und Energie-Effizienz Region ein
gutes Stück voran zu kommen. Die positiven regionalökonomischen
bzw. fiskalischen Effekte, die Wertschöpfungsmöglichkeiten
und Arbeitsplatzeffekte, die der Umbau der Energieversorgung
in der Region mit sich bringt, werden dort ebenfalls
betrachtet.
Auf die Abschluss- bzw. Bilanzveranstaltung des REnCO2,
die am 25.06.2012 von 16.30 Uhr bis ca. 19.30 Uhr
in der Stadthalle in Braunschweig stattfindet, wird
an dieser Stelle hingeweisen. Bitte merken Sie sich
den Termin vor!
Arbeitskarte "Potenzialflächenkulisse
Windenergie"
Die Verbandsverwaltung hat in den letzten Monaten
mit Hochdruck an einer Kartendarstellung mit der "Potenzialflächenkulisse
Windenergie" gearbeitet. Verbandsgebietsweit
werden dabei zunächst die Bereiche, die vom Grundsatz
her für eine zukünftige Windenergienutzung
geeignet erscheinen und keinen fachrechtlichen Restriktionen
unterliegen, dargestellt. Die Feststellung der "Potenzialflächenkulisse
Windenergie" erfolgt mittels Anwendung eines
auf objektiven Kriterien aufbauenden Prüfverfahrens
(sog. Weissflächen-Analyse). Die angewendeten
Kriterien sind im Einzelnen in der öffentlichen
Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten aufgeführt.
Die Arbeitskarte "Potenzialflächenkulisse
Windenergie" ist hier auf der Homepage des ZGB
zur Ansicht bereitgestellt, wird aber noch laufend
überarbeitet. Darüber hinaus wurde den Kommunen
im Verbandsgebiet ein Kartenauszug mit der "Potenzialflächenkulisse
Windenergie" zur Verfügung gestellt. Diese
Information erfolgte bereits in dieser frühen
Verfahrensphase, um eine Orientierung dahingehend
zu ermöglichen, ob und in welchem Maße
das Thema "Weiterentwicklung der Windenergienutzung"
im weiteren Verfahren in der jeweiligen Gebietskörperschaft
zum Tragen kommen kann.
Zu betonen ist dabei noch einmal die Auffassung der
Verbandsverwaltung, dass die bereits in den allgemeinen
Planungsabsichten aufgeführten Eckpfeiler des
Planungskonzeptes wie der einzuhaltende Mindestabstand
von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen von
1000 m, der Abstand zu Einzelhäusern im Außenbereich
von 500 m, der Abstand zwischen einzelnen Vorrang-
oder Eignungsgebieten für Windenergienutzung
- von in der Regel 5 km - Bestand haben sollen. Hinzu
kommen die Empfehlungen, die aus dem aktualisierten
Landschaftsbildgutachten resultieren. Hier geht es
u.a. darum, im Zuge der Weiterentwicklung der Windenergienutzung
am Freihalten einiger großräumiger, prägender
und besonders schutzwürdiger Landschaftseinheiten
- wie Harz und Elm/Lappwald inklusive eines 5 km umfassenden
Schutzbereiches sowie einigen Flussniederungsbereichen
- von der Windenergienutzung festzuhalten. Das Gutachten
(Text und Karte) wird Ihnen voraussichtlich ab Anfang
Mai - u.a. hier auf der Homepage des ZGB - öffentlich
zugänglich gemacht.
Weiteres Verfahren
Erst im nächsten - voraussichtlich vier bis
sechs Monate umfassenden - Arbeitsschritt wird bis
Mitte 2012 auf der Basis der ermittelten "Potenzialflächenkulisse
Windenergie" ermittelt, ob und inwieweit innerhalb
dieser Kulisse vorhandene Vorrangstandorte erweitert
(1. Priorität) und in welchen Bereichen neue
Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung
auf möglichst sozial- und umweltverträgliche
Weise - ausgewiesen werden können (2. Priorität).
Neue Vorrang- oder Eignungsgebiete werden nur in Potenzialflächen
geplant, die i.d.R. größer 50 ha sind,
um dem Bündelungsgebot zu entsprechen. Die Ergebnisse
werden in einen Karten-Vorentwurf zur 1. Änd.
des RROP 2008 eingearbeitet, über den die Verbandsversammlung
vor der dann folgenden öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange zu beschließen hat.
Öffentliche Informationsveranstaltungen
In der Phase der mindestens einen Zeitraum von drei
Monaten umfassenden öffentlichen Auslegung ist
ferner geplant, fünf Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit an den Standorten
Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel
durchzuführen. Die Verbandsverwaltung stellt
darüber hinaus in Kürze ein Kompendium mit
den wichtigsten Fragen und Antworten "Über
und um das laufende Verfahren zur Weiterentwicklung
der Windenergienutzung im Großraum Braunschweig"
über diese Homepage zur Verfügung.
Verfahrensdauer
Aus der Basis des aktuellen Sachstandes und allgemeiner
Erfahrungswerte ist davon auszugehen, das Verfahren
zur 1. Änd. des RROP 2008 mit einem Beschluss
der Verbandsversammlung über die "Weiterentwicklung
der Windenergienutzung" voraussichtlich bis Mitte/Ende
2013 abgeschlossen werden kann.
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