Vorrangstandorte für Windenergienutzung

Weiterentwicklung der Windenergienutzung durch die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008

Der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung beabsichtigt für seinen Verbandsbereich das RROP 2008 im Themenbereich Windenergienutzung einer Überprüfung zu unterziehen und mit dem Ziel zu ändern, die bestehende Kulisse der "Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung" zu erweitern.

Das Verfahren erstreckt sich mit Vorarbeiten über einen Zeitraum von 36 Monaten und soll Mitte / Ende 2013 abgeschlossen sein.

Detaillierter Ablauf des Verfahrens und aktueller Verfahrensstand
Verfahrensschritt Akteure Zeitraum Unterlagen
  Beschluss der Verbandsversammlung zur Durchführung einer Potentialflächenanalyse Windenergienutzung mit dem Ziel, zu prüfen, ob und inwieweit eine Weiterentwicklung der Windenergienutzung in dieser Flächenkulisse möglichst umwelt- und sozialverträglich umsetzbar ist
Verbandsversammlung / Verbandsverwaltung

Beschluss: 28.08.2010
seit 08.2010

 
 
  Weitere Vorarbeiten: Erarbeitung eines übergreifenden "Regionalen Energie- und Klimaschutzkonzeptes", Vorüberlegungen zur Weiterentwicklung des Planungskonzeptes "Windenergie", Auswertung von Fachgutachten und der "Ständigen Rechtsprechung" zum Thema Windenergie
Verbandsverwaltung laufend  
  Überprüfung und Aktualisierung des Landschaftsbildgutachtens "Planungshinweise für die Festlegung von Vorrangstandorten für Windenergieanlagen"
Gutachter/ Verbandsverwaltung 09.2011 - 04.2012 werden mit förmlicher Einleitung des Beteiligungsverfahrens bereitgestellt
  Beschluss zur 1. Änderung des RROP 2008 zwecks "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" (Allgemeine Planungsabsicht)
Verbandsversammlung 22.09.2011  
  Förmliche Einleitung des Änderungsverfahrens mit ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung in den Amtsblättern und durch Pressemitteilungen sowie direkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB*) Verbandsverwaltung / TöB* 10.2011 Planungsabsicht
  Möglichkeit zur Stellungnahme (Anregungen, Bedenken etc.) zur Planungsabsicht "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" TöB*, Öffentlichkeit 01.11.2011 - 31.01.2012  
  Informationsgespräche mit Landkreisen, Samt- und Einheitsgemeinden über die Planungskonzeption, die Ermittlung der Potentialflächenkulisse Windenergie und über die weiteren Verfahrens- und Beteiligungsschritte sowie Aushändigung einer Arbeitskarte der Potentialflächenkulisse Windenergie an die jeweilige Kommune Verbandsverwaltung ab 01.11.2011 Zur Kartenanwendung "Potenzialflächenkulisse"
  Auswertung der Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken etc.) und Erarbeitung eines Entwurfs der RROP-Änderung Verbandsverwaltung

Start 01.02.2012
Dauer: ca 6-8 Monate

Erläuterungen zum Verfahrensablauf (siehe auch unten**)
  Feststellung des Entwurfs der RROP-Änderung mit der kartografischen Darstellung der erweiterten bzw. neu festgelegten Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung Verbandsversammlung    
  Förmliche Einleitung des Beteiligungsverfahrens mit ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung in den Amtsblättern und durch Pressemitteilungen, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung (Verwaltungen der Samt- und Einheitsgemeinden sowie der Landkreise) für die Dauer von mindestens 3 Monaten Verbandsverwaltung    
  Geplant: Öffentliche Informationsveranstaltungen in Peine, Helmstedt, Gifhorn, Wolfenbüttel und Goslar zu den geplanten Vorrang- und Eignungsgebieten Verbandsverwaltung während der öffentlichen Auslegung  
  Möglichkeit zur Stellungnahme (Anregungen, Bedenken etc.) zum Entwurf der RROP-Änderung Öffentlichkeit, TöB*
   
  Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen, Überarbeitung des Entwurfs, Erstellung der Erörterungsunterlagen Verbandsverwaltung    
  Erörterung der wesentlichen Inhalte der Planung Verbandsverwaltung, TöB*, fakultativ Öffentlichkeit    
  Einarbeitung der Erörterungsergebnisse Verbandsverwaltung    
  Satzungsbeschluss Verbandsversammlung    
  Genehmigung der RROP-Änderung Oberste Landesplanungsbehörde    
  Öffentliche Bekanntmachung und damit Rechtskraft der RROP-Änderung Verbandsverwaltung    
Verfahrensschritt:
Läuft
Abgeschlossen
Aktuell
 
* : zu den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gehören Behörden, Kommunen, Vereine und Verbände sowie Versorgungsunternehmen
Bei Bedarf Informiert die Verbandverwaltung über Zielsetzungen und Inhalte des Planungsverfahrens im Rahmen von Bürgerversammlungen, Gremiensitzungen in den Kommunen u.a. Veranstaltungen.
 

**: Erläuterungen zum bisherigen Verfahrensablauf

Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.09.2011 hat der Zweckverband Großraum Braunschweig gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten am 01.11.2011 eingeleitet. Bereits mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.08.2010 wurde die Verbandsverwaltung mit der Durchführung einer Potentialflächenanalyse Windenergienutzung beauftragt.
Wir möchten hiermit in der derzeit laufenden Anfangsphase des Verfahrens - nachdem den letzten Monaten bereits mit vielen Kommunen intensive Informations- und Abstimmungsgespräche durchgeführt wurden - umfassend über den aktuellen Sach- und Verfahrensstand informieren.
Aktueller Sach- und Verfahrensstand
Die "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" im Verbandsgebiet soll - wie bisher - von der Maßgabe geleitet sein, mit Augenmaß, möglichst sozial- und umweltverträglich zu verfahren und dem Gebot höchstmöglicher Transparenz zu folgen. Ziel ist es dabei, dass der u. a. aufgrund des Atomausstiegs und der für den Schutz des Klimas erforderliche Umbau der Energieversorgung in der Region durch ein hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung getragen wird.

Die Verbandsverwaltung hat deshalb bereits im Vorfeld und seit Einleitung des Verfahrens in einer Vielzahl von Gesprächen mit Kommunen, Räten, Ausschüssen, Verbänden, sonstigen Institutionen und auf Bürgerversammlungen über das Thema an sich, über das eingeleitete RROP-Änderungsverfahren, über die Methodik zur Ermittlung der "Potenzialflächenkulisse Windenergie" und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert. In den nun anstehenden Verfahrensschritten soll diese offensive Informationspolitik mit entsprechender Intensität und Offenheit fortgeführt werden.

Energie- und Klimaschutzkonzept für den Großraum Braunschweig

Das Verfahren zur 1. Änd. des RROP "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" ist eingebettet in das derzeit ebenfalls in Erarbeitung befindliche ganzheitlich konzipierte "Regionale Energie- und Klimaschutzkonzept für den Großraum Braunschweig" (REnCO2). Im REnCO2 wird u.a. ermittelt, welchen Beitrag die einzelnen erneuerbaren Energien (v.a. Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Geothermie, Bioenergie) beim Umbau der Energieversorgung leisten können und müssen, um auf dem angestrebten Weg zu einer 100%-Erneuerbare- und Energie-Effizienz Region ein gutes Stück voran zu kommen. Die positiven regionalökonomischen bzw. fiskalischen Effekte, die Wertschöpfungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzeffekte, die der Umbau der Energieversorgung in der Region mit sich bringt, werden dort ebenfalls betrachtet.

Auf die Abschluss- bzw. Bilanzveranstaltung des REnCO2, die am 25.06.2012 von 16.30 Uhr bis ca. 19.30 Uhr in der Stadthalle in Braunschweig stattfindet, wird an dieser Stelle hingeweisen. Bitte merken Sie sich den Termin vor!


Arbeitskarte "Potenzialflächenkulisse Windenergie"

Die Verbandsverwaltung hat in den letzten Monaten mit Hochdruck an einer Kartendarstellung mit der "Potenzialflächenkulisse Windenergie" gearbeitet. Verbandsgebietsweit werden dabei zunächst die Bereiche, die vom Grundsatz her für eine zukünftige Windenergienutzung geeignet erscheinen und keinen fachrechtlichen Restriktionen unterliegen, dargestellt. Die Feststellung der "Potenzialflächenkulisse Windenergie" erfolgt mittels Anwendung eines auf objektiven Kriterien aufbauenden Prüfverfahrens (sog. Weissflächen-Analyse). Die angewendeten Kriterien sind im Einzelnen in der öffentlichen Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten aufgeführt.

Die Arbeitskarte "Potenzialflächenkulisse Windenergie" ist hier auf der Homepage des ZGB zur Ansicht bereitgestellt, wird aber noch laufend überarbeitet. Darüber hinaus wurde den Kommunen im Verbandsgebiet ein Kartenauszug mit der "Potenzialflächenkulisse Windenergie" zur Verfügung gestellt. Diese Information erfolgte bereits in dieser frühen Verfahrensphase, um eine Orientierung dahingehend zu ermöglichen, ob und in welchem Maße das Thema "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" im weiteren Verfahren in der jeweiligen Gebietskörperschaft zum Tragen kommen kann.

Zu betonen ist dabei noch einmal die Auffassung der Verbandsverwaltung, dass die bereits in den allgemeinen Planungsabsichten aufgeführten Eckpfeiler des Planungskonzeptes wie der einzuhaltende Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen von 1000 m, der Abstand zu Einzelhäusern im Außenbereich von 500 m, der Abstand zwischen einzelnen Vorrang- oder Eignungsgebieten für Windenergienutzung - von in der Regel 5 km - Bestand haben sollen. Hinzu kommen die Empfehlungen, die aus dem aktualisierten Landschaftsbildgutachten resultieren. Hier geht es u.a. darum, im Zuge der Weiterentwicklung der Windenergienutzung am Freihalten einiger großräumiger, prägender und besonders schutzwürdiger Landschaftseinheiten - wie Harz und Elm/Lappwald inklusive eines 5 km umfassenden Schutzbereiches sowie einigen Flussniederungsbereichen - von der Windenergienutzung festzuhalten. Das Gutachten (Text und Karte) wird Ihnen voraussichtlich ab Anfang Mai - u.a. hier auf der Homepage des ZGB - öffentlich zugänglich gemacht.

Weiteres Verfahren

Erst im nächsten - voraussichtlich vier bis sechs Monate umfassenden - Arbeitsschritt wird bis Mitte 2012 auf der Basis der ermittelten "Potenzialflächenkulisse Windenergie" ermittelt, ob und inwieweit innerhalb dieser Kulisse vorhandene Vorrangstandorte erweitert (1. Priorität) und in welchen Bereichen neue Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung auf möglichst sozial- und umweltverträgliche Weise - ausgewiesen werden können (2. Priorität). Neue Vorrang- oder Eignungsgebiete werden nur in Potenzialflächen geplant, die i.d.R. größer 50 ha sind, um dem Bündelungsgebot zu entsprechen. Die Ergebnisse werden in einen Karten-Vorentwurf zur 1. Änd. des RROP 2008 eingearbeitet, über den die Verbandsversammlung vor der dann folgenden öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu beschließen hat.

Öffentliche Informationsveranstaltungen

In der Phase der mindestens einen Zeitraum von drei Monaten umfassenden öffentlichen Auslegung ist ferner geplant, fünf Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit an den Standorten Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel durchzuführen. Die Verbandsverwaltung stellt darüber hinaus in Kürze ein Kompendium mit den wichtigsten Fragen und Antworten "Über und um das laufende Verfahren zur Weiterentwicklung der Windenergienutzung im Großraum Braunschweig" über diese Homepage zur Verfügung.

Verfahrensdauer

Aus der Basis des aktuellen Sachstandes und allgemeiner Erfahrungswerte ist davon auszugehen, das Verfahren zur 1. Änd. des RROP 2008 mit einem Beschluss der Verbandsversammlung über die "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" voraussichtlich bis Mitte/Ende 2013 abgeschlossen werden kann.

 

 

Service
Informationen zum Verfahren
Begriffe und Fragen zum Verfahren allgemeinverständlich erläutert
Katalog Ausschlusskriterien zur Ermittlung der Potenzialflächenkulisse
Kartenanwendung "Potenzialflächenkulisse"
Weiterführende Informationen
Das Regionale Energie- und Klimaschutzkonzept REnKCO2
Zum Energieportal: Standorte und Daten von Anlagen zu regenerativer Energieerzeugung in einer ineraktiven Karte
Das Regionale Raumordnungsprogamm 2008 (RROP)
Ansprechpartner

Jens Palandt / (E-Mail)

Siegfried Thom / (E-Mail)