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Verkehrsplanung > Nahverkehrsplan |
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Durch die Bahnstrukturreform mit der Privatisierung der Deutschen Bahn und die damit verbundene Verlagerung der Rechtsvorschriften von europäischer auf nationale Ebene wurde der Öffentliche Personennahverkehr 1996 neu geordnet. Die Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr liegt seitdem bei den Bundesländern. Das Land Niedersachsen hat diese Zuständigkeit zum Teil kommunalen Aufgabenträgern übertragen; im Bereich des Großraums Braunschweig dem Zweckverband. Die regionale Verkehrsplanung von Bus und Bahn wird mit einem Nahverkehrsplan, der fünf Jahre Gültigkeit hat, festgeschrieben. Nahverkehrspläne stellen die Situation im ÖPNV dar, analysieren das vorhandene Angebot und definieren Zielsetzungen zur Verbesserungen des ÖPNV vor. Darüber hinaus werden auch konkrete Maßnahmen konzipiert. Der derzeitige Nahverkehrsplan gilt seit dem 1.1.2008
bis zum 31.12.2012.
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