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27.05.2009

Südumgehung Brome möglich

Das Raumordnungsverfahren zur Prüfung der Raumverträglichkeit einer Ortsumgehung von Brome ist mit der Landesplanerischen Feststellung vom 26.05.2009 durch die zuständige Raumordnungsbehörde beim Zweckverband Großraum Braunschweig abgeschlossen worden. Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird festgestellt, dass die beiden Nordvarianten und die weite Südvariante aufgrund der inzwischen eingetretenen naturschutzrechtlichen Bedingungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen. Da der Planungsauftrag sich nur auf den Flecken Brome bezog, war eine von den Beteiligten gewünschte länderübergreifende Variante nicht Verfahrensgegenstand. Die allein im Verfahren verbliebene enge Südumgehung von Brome ist dann mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar, wenn im Rahmen der weiteren Ausbauplanung die Anpassung an die Siedlungsstruktur gelingt, der Lärmschutz gewährleistet, eine Querungssicherung vorgesehen und die naturschutzfachlichen Belange berücksichtigt werden.

Die enge Südumgehung beseitigt zwar die innerörtlichen Verkehrsprobleme von Brome grundlegend, aber belastet zugleich den bisher unberührten Südrand von Brome. Dies hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig veranlasst, an die planungsverantwortlichen Landes- und Bundesbehörden zu appellieren, die Planung der Ortsumgehung Brome im Zuge einer länderübergreifenden Lösung zu prüfen, bevor weitere Verfahrensschritte zur Ausbauplanung eingeleitet werden.

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